Unser Schutzkonzept

Schutzkonzept des JZC

Für das Feiern von Gottesdiensten und Kleingruppen im Hinblick auf Covid-19

(Stand 10. April 2022)

Grundsätzliches

Wesensmerkmal pfingstlicher Freikirchen ist, dass sie Gottesdienste feiern, die einen sehr persönlichen Bezug zu den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander herstellen. Dies ist mit einem hohen Maß an Kommunikation miteinander verbunden. Aufgrund unseres Anspruchs, Nächstenliebe nicht nur zu predigen, sondern auch zu leben, sind wir uns der Verantwortung bewusst, die wir mit der Durchführung von Gottesdiensten und Kleingruppen in der derzeitigen Situation für unsere Gemeindeglieder und Gäste übernehmen.

Oben dargelegten Gedanken gilt es Rechnung zu tragen, wenn über Schutzmaßnahmen nachgedacht wird.
Weiterhin ist festzustellen, dass in der Regel Multi-Generationen-Gottesdienste durchgeführt werden. Hier gilt es einzelne Personengruppen, z.B. Senioren, besonders zu schützen.

Ebenso Teil des Programms sind spezielle Gottesdienste für Kinder, da Kinder wesentlicher Bestandteil des Gemeinde-lebens sind. Hier ist die Einhaltung von Abstandsregeln sicher am schwersten zu realisieren, woraus sich besondere Überlegungen für diesen Bereich ergeben müssen.

Als Gemeinde der Volksmission und damit auch des BFP sehen wir uns als Teil der Gesamtgesellschaft und nicht in einer Sonderrolle. Das bedeutet, dass wir die Notwendigkeiten zur Eindämmung des Virus anerkennen und unterstützen. Gleichwohl muss es medizinisch verantwort-bare Wege geben, die den religiösen Bedürfnissen und dem Grundrecht auf freie Religionsausübung (wozu insbesondere auch öffentliche Gottesdienste gehören) entspre-chen und gleichzeitig die Bemühungen zur Eindämmung des Virus berücksichtigen.

Dazu gehören nach derzeitigem Erkenntnisstand die AHA-Regeln, die wir berücksichtigen und einhalten werden.
Selbstverständlich halten wir uns an die behördlichen und gesetzlichen Vorgaben. Diesem Ziel dienen auch die Regelungen in diesem Schutzkonzept.

Geltungsbereich

Dieses Schutzkonzept gilt für alle Aktivitäten im Namen des Jesus-Zentrum Calw (JZC).

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für den Erlass und die Steuerung von Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in unserer Gemeinde trägt die jeweilige Leitung des JZC. Neben den behördlichen Verordnungen gilt dieses Schutzkonzept als Grundlage.

Maßnahmen

  • Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten (drinnen + draußen).
  • Gültigkeit von Schnelltests: max. 24h
  • Auf Körperkontakt zwischen den Gottesdienstbesuchern wird verzichtet.
  • Im Gottesdienstraum stehen die Stühle/Stuhlgruppen in einem Mindestabstand von 1,5 m nach links und rechts sowie nach vorne und hinten. Daraus ergibt sich automatisch eine Teilnehmendenhöchstgrenze. Ein weiteres „spontanes“ Aufstuhlen ist weder möglich noch gestattet.
  • Das Tragen von Schutzmasken (min. FFP1 (oder vergleichbar)) ist eine verpflichtende Schutzmaßnahme zur Reduzierung des Infektionsrisikos. Die Maskenpflicht gilt ab dem 6. Lebensjahr, jedoch nicht für Schwangere und nicht bei Personen mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung.
  • Musik & Gesang: Der Gemeindegesang richtet sich entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, d.h. er ist bis auf Weiteres gestattet. Die Maskenpflicht bleibt davon unberührt. Auf Gesangbücher wird verzichtet (Projektion über Beamer).
  • Ist ein regelmäßig erhöhter Gottesdienstbesuch zu erwarten, der den vorhandenen reduzierten Platz (Stuhlzahl) übersteigt, so werden wir durch ein geeignetes Anmeldesystem (Listen, Ticketsystem, o.ä.) sicherstellen, dass der Gottesdienstbesuch geordnet und zahlenmäßig verantwortlich verläuft.
  • Ein Ordnungsdienst wird die Einhaltung dieser Maßnahmen kontrollieren.
  • Es stehen in ausreichendem Maße Desinfektionsmittelspender am Ein-/Ausgang sowie in den Toiletten zur Verfügung. Hier ist die Reinigung der Hände auch mit Flüssigseifen möglich.
  • Die Reinigungskräfte reinigen die Räumlichkeiten, ggf. auch während der Gottesdienste. Hierbei werden insbesondere Türklinken, Handläufe und Lichtschalter desinfiziert.
  • Auf regelmäßiges Lüften ist zu achten.
  • Wir empfehlen die Kollekte durch Überweisung vorzunehmen. Kollektenkörbe dürfen wieder durchgegeben werden.
  • Im Gottesdienst verwendete Technik (Mikrofone, etc.) wird nach Ende des Gottesdienstes sorgfältig desinfiziert. Soweit möglich ist Technikbedarf zu personalisieren.
  • Beim Abendmahl kommen ausschließlich Einzelkelche zur Anwendung. Das zuvor mit Handschuhen geschnittene Brot wird den Teilnehmenden bspw. mit einer Greifzange in die Hand gegeben oder bereits im Vorfeld mit den Kelchen portioniert und bereitgestellt.
  • Anstehende Taufen (Ganzkörpertaufen) werden während der Sommermonate idealerweise Open-Air durchgeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
  • Der Eltern-Kind-Raum darf je Veranstaltungstag nur von max. 1 Haushalt belegt werden, auch danach darf kein anderer Haushalt an diesem Tag den Raum mehr betreten. Auch hier gilt die Maskenpflicht. Es stehen weitere (Ausweich-)Räume zur Verfügung: Aufenthaltsmöglichkeit im „Kleinen Saal“ und 1 abgetrennte Stillgelegenheit in der Küche sowie der Jugendraum im Untergeschoss.
  • Kindergottesdienste finden unter den allg. Regeln statt. Die teilnehmenden Kinder sind von der Maskenpflicht ausgenommen, nicht aber Helfer und Mitarbeiter.
  • Dem Wunsch nach Seelsorge und Segnung vor/während/nach dem Gottesdienst wird nur unter den oben genannten Hygieneregeln nachgekommen.
  • Wir werden regelmäßig über die Hygienestandards und Maßnahmen auch im Falle von Änderungen durch weitflächige Aushänge und Merkblätter informieren. Diese sind zu beachten.

Alles Gesagte gilt sinngemäß auch für alle anderen Gruppenveranstaltungen unserer Gemeinde.

Spezielles:

Kleingruppen (Generation55aufwärts, Connect Time…)

Für die Durchführung von Kleingruppen im JZC und in Privathäusern gelten grundsätzlich dieselben Vorgaben wie für den normalen Gottesdienstbesuch. Darüber hinaus bzw. davon abweichend gilt:

  • Für alle religiösen Veranstaltungen gilt: Der jeweilige Leiter darf entscheiden, ob er eine weiterführende (strengere) Regelung als die grundsätzlichen Regelungen anwenden möchte oder nicht. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen als Mindestmaß.
  • Der jeweilige Leiter ist für die Einhaltung und Umsetzung dieses Schutzkonzeptes bzw. der Corona-VO verantwortlich.
  • Die Raumbelegung richtet sich nach der Raumgröße: Pro Person müssen ca. 10m² Raum zur Verfügung stehen.
  • Es gilt Grundsätzlich die Maskenpflicht (FFP1) in Innenräumen. Ausnahme zur Maskenpflicht: Wer von sich aus (freiwillig) die 3G-Regelung erfüllt.
  • Beim Verzehr von Speisen (keine Snacks) besteht 3G-Pflicht in den Gruppen.en.

Seelsorgebesuche / Krankenbesuche

Bei Seelsorge z.B. an Kranken und Sterbenden mit Hausbesuchen soll den haupt- und ehrenamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern der Zutritt gestattet sein, ggfs. unter den jeweiligen Bestimmungen der entsprechenden Einrichtung.

Trauerfeiern

Trauergottesdienste in der Friedhofskapelle oder am offenen Grab finden unter Wahrung der AHA-Regeln sowie der Regelungen der Friedhöfe vor Ort statt. Trauergottesdienste und Trauerfeiern in Gemeindehäusern unterliegen den gleichen vorgenannten Maßnahmen des Schutzkonzeptes.

Hochzeiten

Hochzeiten finden unter Wahrung der AHA-Regeln statt. Im Allgemeinen unterliegen Hochzeiten in Gemeindehäusern den gleichen vorgenannten Maßnahmen des Schutzkonzeptes. Ausgenommen sind Hochzeiten rein privater Natur, bei welchen die Räumlichkeiten des JZC unter Verantwortung des Brautpaares genutzt werden. Hier gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen sowie ggfs. die Erstellung eines entsprechenden Hygieneplans obliegt allein dem Brautpaar. Das JZC übernimmt hier keinerlei Haftungsverantwortung.

Gemeindebistro

Für das Bistro gelten min. die jeweils gültigen Regelungen gemäß Corona-VO für Gastronomie. Änderungen sind möglich, die jeweiligen Aushänge sind daher zu beachten. Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht, ausgenommen während des Essens und Trinkens (unter Einhaltung der 3G-Regelung). Im Freien gelten keine weiteren Regelungen. Auch to-go-Angebote sind jederzeit möglich.
In den kälteren Monaten wird das Bistro in den kleinen Saal verlegt. Die jeweiligen Nachweise werden kontrolliert.

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Die betreffende Person wird zur ärztlichen Abklärung unverzüglich nach Hause geschickt.
  • Die Leitung der Gemeinde wird über die für den Gottesdienst zuständige Person (in der Regel Pastor/-in oder Gottesdienstleiter/-in) informiert.
  • Die Leitung der Gemeinde nimmt den Kontakt zum Gesundheitsamt vor Ort auf.

Handlungsanweisung insbesondere für die kalte Jahreszeit

  • Erkrankte mit Erkältungssymptomen jeglicher Art (Gilt auch für Geimpfte und Genesene!)(insbesondere Geschmacksverlust, Schnupfen, leichtes Fieber etc..) bleiben min. noch 1 Sonntag nach Gesundung Zuhause. Auch innerhalb 1 Woche nach Gesundung kein Besuch von Kleingruppen. (Außer: negativer Coronatest).
  • Angehörige entsprechender Personen dürfen jederzeit unter Einhaltung des Schutzkonzeptes (insbesondere Tragen eines MNS) die Veranstaltungen besuchen.
  • Im Übrigen gilt: Am Besten niemals krank in den Gottesdienst!

Umsetzung

Diese Maßnahmen gelten ab sofort und bis auf Widerruf. Wir bitten um Verständnis, dass sich Regelungen ggfs. auch kurzfristig ändern können. Dies hängt von der aktuellen Situation und den jeweiligen behördlichen Bestimmungen ab, denen wir als Gemeinde Rechnung tragen müssen und werden.

Calw, 10. April 2022 – Die Gemeindeleitung des Jesus-Zentrum Calw

Download des Schutzkonzeptes

Schutzkonzept des JZC