Erleichterungen für Kirchen

Zum 09.Februar wurden die Coronamaßnahmen in BW noch einmal angepasst. Daraus ergeben sich erfreuliche Änderungen auch für Kirchen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die 3G Pflicht wird nicht eingeführt
  • Die Erfassung der Kontaktdaten wird aufgehoben.

Wir haben entsprechend unser Schutzkonzept angepasst.