FFP2 Pflicht ab 12.01.2022

Im Zuge der Corona-Bekämpfung hat die Landesregierung eine FFP2 Maskenpflicht beschlossen. Seit Mittwoch, 12.01.2022 müssen nun in allen Innenräumen FFP2 oder vergleichbare Masken (z.B. KN95) getragen wewrden. Dies gilt für alle Personen ab 18 Jahren.

Dies betrifft sämtliche Gemeindeveranstaltungen sowohl unter Woche als auch die Gottesdienste am Sonntag.