UPDATE Corona-Verordnungen BW

Auch nach den letzten Änderungen der Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg im September ergeben sich keine wesentlichen Änderungen für unsere Gemeinde!

  • Weiterhin keine Anmeldungen für Gottesdienste nötig, jeder kann kommen.
  • Weiterhin keine 3G-Pflicht für religiöse Veranstaltungen.
  • Ausnahme: Kinder- und Jugendarbeit, da hier unter gewissen Voraussetzungen dann von der Maskenpflicht abgewichen werden kann (gilt nicht für Kindergottesdienste).
  • Tests bei Kindern gelten aktuell 48h, bei Erwachsenen 24h.
  • Schulkinder gelten als getestet (nicht während der Ferienzeiten!).
  • Unverändert: grundsätzlich Maskenpflicht für alle ab 6 Jahren.